EU stellt Polen im Streit um Rechtsstaat Ultimatum

  27 Juli 2016    Gelesen: 779
EU stellt Polen im Streit um Rechtsstaat Ultimatum
Die fordert von Polen Änderungen an der umstrittenen Justizreform. Dafür hat die Regierung in Warschau drei Monate Zeit. Ansonsten könnten dem Staat Sanktionen drohen.

Die EU-Kommission fordert von der nationalkonservativen Regierung in Polen binnen drei Monaten eine weitere Abmilderung der Reformen beim Verfassungsgericht.

Trotz der Gespräche seit Jahresanfang seien die Hauptaspekte, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdeten, nicht aus der Welt geschaffen worden, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans in Brüssel. Gebe es keine zufriedenstellende Lösung, seien Sanktionen möglich, die bis zum Entzug von Stimmrechten reichen können.

So müssten die drei Richter, die von der Vorgängerregierung im Oktober ernannt wurden, ihre Posten antreten. Zudem sollten Urteile veröffentlicht und umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Gerichts nicht von einem anderen Staatsorgan abhängig seien.

Die Ergebnisse der sogenannten Venedig-Kommission des Europarats vom März müssten außerdem vollständig beachtet werden.

Artikel 7 könnte angewendet werden

Das polnische Parlament hatte am Freitag Änderungen zur Ernennung von Richtern am Verfassungsgericht verabschiedet, welche die Reformen vom Dezember abmildern sollten.

Die EU-Kommission hatte bereits durchblicken lassen, dass die neuen Maßnahmen weitere Fragen aufwerfen würden.

Die Brüsseler Behörde hatte Anfang des Jahres erstmals ein Verfahren gegen ein Mitgliedsland wegen möglicher Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit eröffnet und dabei auch auf die Reformen am Verfassungsgericht verwiesen. Bisher hatte die Kommission Warschau nur verwarnt, nun leitete sie die nächste Stufe des Verfahrens ein.

Wenn die Regierung in Warschau nicht einlenkt, könnte die EU-Kommission die Anwendung von Artikel 7 der EU-Verträge vorschlagen. Er sieht vor, dass bei einer "schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung" der im EU-Vertrag verankerten Werte einem Mitgliedsland in letzter Konsequenz auch die Stimmrechte entzogen werden können.

Dafür ist allerdings die Zustimmung aller anderen EU-Staaten notwendig. Der Polen-Verbündete Ungarn hat bereits klar gemacht, dass er Sanktionen gegen Warschau nicht unterstützen würde.

Quelle: welt.de

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