Dies wird dem Bericht zufolge damit begründet, dass die Ost-West-Rentenangleichung laut Koalitionsvertrag „keine prioritäre Maßnahme“ sei. „Daher ist die Gegenfinanzierung der Angleichung unmittelbar, vollständig und dauerhaft im gleichen Politikbereich, also der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen.“ Diese Position sei „auf Staatssekretärsebene“ bereits gebilligt worden.
Nahles hatte kürzlich die Angleichung in zwei Schritten angekündigt. Nach ihrem Gesetzentwurf soll der Rentenwert Ost zum 1. Januar 2018 um 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Unterschieds zum Westen angehoben werden. Die vollständige Angleichung soll dann zum 1. Januar 2020 kommen. Die sogenannte Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung will Nahles entsprechend anpassen.
Nach Ansicht von Nahles soll die Kosten der Bund tragen, da die Angleichung der Renten eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ sei. Für den ersten Schritt zur Anpassung im Jahr 2018 veranschlagt das Sozialministerium 1,8 Milliarden Euro jährlich, für den zweiten Schritt im Jahr 2020 weitere 3,9 Milliarden Euro.
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