Anträge auf Waffenscheine steigen sprunghaft an

  31 Juli 2016    Gelesen: 419
Anträge auf Waffenscheine steigen sprunghaft an
Die Angst vor Terroranschlägen und Amokläufen treibt Deutschlands Bürger massenhaft in die Waffenläden. Die Nachfrage nach dem "kleinen Waffenschein" steigt rasant. Eine Expertin warnt eindringlich.

Nach den Terroranschlägen und Amokläufen der vergangenen Wochen wächst in Deutschland die Verunsicherung. Ein deutliches Indiz dafür ist eine erhebliche Nachfrage nach dem "kleinen Waffenschein" für Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Die Zahl solcher Bescheinigungen ist im ersten Halbjahr um 49 Prozent gestiegen.

"Mit Stand Juni 2016 waren 402.301 kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister gespeichert", teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit. Im ersten Halbjahr 2015 waren noch 269.899 Dokumente registriert worden.
Schusswaffen wurden dagegen nicht stärker nachgefragt. Die Zahl der Waffenbesitzkarten sank leicht auf 1,894 Millionen im ersten Halbjahr 2016. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 1,898 Millionen.

Grüne sehen die Entwicklung kritisch

Den Trend zu Selbstverteidigungsmitteln bestätigen Städte wie Köln und Leverkusen. Dort nahmen die Anträge auf "kleine Waffenscheine" laut Polizei sprunghaft zu. Von Januar bis einschließlich Juli beantragten 3273 Einwohner aus Köln und der Nachbarstadt Leverkusen den Schein. Im gesamten Jahr 2015 waren es gerade einmal 547. Rund die Hälfte dieser Anträge war im Januar nach den Silvesterübergriffen auf der Domplatte eingegangen – derzeit sind es im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so viele pro Monat.

2002 war der "kleine Waffenschein" nach Amokläufen an Schulen eingeführt worden. Gegen eine Gebühr wird er je nach Bundesland von der Polizei, Ordnungs- oder Landratsämtern ausgestellt. Die Behörden überprüfen die Zuverlässigkeit und Eignung der Antragsteller.

Die Innenexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sieht diese Entwicklung kritisch. Sie fordert Verschärfungen beim Waffenschein. "Wir halten es für geboten, dass auch für den Erwerb von Reizstoffwaffen die Vorlage des kleinen Waffenscheins notwendig wird", sagte die frühere Polizistin. Bisher genügt ein Nachweis der Volljährigkeit – Kauf und Besitz der Waffen sind freigestellt. Wer sie aber mitführen will, braucht den "kleinen Waffenschein".

Waffenhändler plädieren für persönliche Beratung

Zusätzlich verlangt Mihalic höhere Standards für die Deaktivierung von Dekorationswaffen: "Es ist seit Jahren bekannt, dass diese Waffen viel zu oft, viel zu leicht wieder zu schussfähigen Waffen zurückgebaut werden können." Auch die Lagerung von Schusswaffen und Munition müsse gesetzlich strenger geregelt werden.

Ein schärferes Waffenrecht lehnt der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) ab. Das werde die Sicherheit der Bürger in keiner Weise erhöhen. "Hauptproblem sind illegale Schusswaffen, die über Schwarzmärkte und das Darknet beschafft werden", sagte VDB-Geschäftsführer Ingo Meinhard.

Nach seiner Beobachtung besorgen sich die Kunden seit den Pariser Anschlägen im November 2015 verstärkt Abwehrmittel zum eigenen Schutz: "Gekauft hat ein Querschnitt der Bevölkerung, vom einfachen Arbeiter bis zum Professor."
Sorge bereitet dem VDB der Vertrieb von Pfeffersprays über Supermärkte, Autobahnraststätten und Drogeriemärkte. "Pfeffersprays sollten im Fachhandel verkauft werden. Sie sind im Notwehrfall äußerst effektiv. Darum ist eine persönliche Beratung nötig", sagte Meinhard.

Quelle: n24.de

Tags:


Newsticker