Guben in Brandenburg: Bürgermeister erhält Rathausverbot

  02 Auqust 2016    Gelesen: 348
Guben in Brandenburg: Bürgermeister erhält Rathausverbot
Suspendiert, der Korruption schuldig gesprochen - und dennoch wiedergewählt: Klaus-Dieter Hübner wollte heute sein Amt als Bürgermeister von Guben antreten. Er wurde nach wenigen Minuten vor die Tür gesetzt.
An Klaus-Dieter Hübner scheiden sich die Geister. Die 18.000-Einwohner-Stadt Guben ist in zwei Lager gespalten - in Hübner-Unterstützer und -Gegner. Der FDP-Politiker war der Bürgermeister der brandenburgischen Gemeinde an der polnischen Grenze, bis er im Februar vergangenen Jahres wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt wurde. Mitte Juli wurde er dennoch wiedergewählt. Doch seine Amtsgeschäfte durfte er am Montag nicht aufnehmen.

Die Hintergründe: Der Korruptionsprozess gegen Hübner endete 2015 mit einer Strafe von anderthalb Jahren Haft auf Bewährung. Das Landgericht Cottbus hielt es unter anderem für erwiesen, dass der Liberale in seiner Amtszeit als Bürgermeister eine Gartenbaufirma mit städtischen Aufträgen versorgte. Als Gegenleistung pflegte der Betrieb kostenlos Hübners Privatgrundstück und mähte den Rasen. Der Bürgermeister wurde daraufhin suspendiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Doch in diesem Jahr trat Hübner erneut bei der Wahl zum Stadtoberhaupt an. Am 17. Juli gewann er die Stichwahl. Fast 58 Prozent der Wähler in Guben entschieden sich für den 64-Jährigen - trotz Bewährungsstrafe.

Am Montag nun betrat der FDP-Mann das Rathaus von Guben, um fristgerecht und persönlich die Erklärung im Rathaus abzugeben, dass er die erneute Wahl zum Bürgermeister annehme.

Sein Amtsantritt endete abrupt. Hübner wurden vom amtierenden Bürgermeister Fred Mahro der Suspendierungsbescheid und ein Hausverbot für die nächsten drei Monate übergeben. Er musste das Haus bereits nach wenigen Minuten wieder verlassen.

Die Gubener Stadtverordneten hatten zuvor am 25. Juli in einer nichtöffentlichen Sondersitzung mehrheitlich dafür gestimmt, dem 64-Jährigen mittels eines Dringlichkeitsantrags zu verbieten, seine Amtsgeschäfte auszuführen. Die Stadtvertreter wollen so wegen der Vorstrafe Hübners einen Imageschaden von der Kleinstadt abwenden. Außerdem gebe es noch Schadensersatzansprüche aus seiner früheren Amtszeit, hieß es.

Die Verordneten gehen zudem davon aus, dass der Landrat des Landkreises Spree-Neiße als Disziplinarvorgesetzter ein Verfahren gegen Hübner wegen früherer Verfehlungen im Amt einleiten wird. Das hatte der Landkreis zwar vor der Abstimmung erklärt, sich aber seitdem nicht mehr geäußert. Der Landkreis will am Dienstag nun Stellung nehmen, teilte eine Sprecherin mit.

Hübner kündigte an, sich zu wehren. Er werde "juristisch dagegen vorgehen", sagte er am Montag. Hübner war bereits von 2001 bis zu seiner Wiederwahl 2009 Bürgermeister von Guben und anschließend weitere zwei Jahre bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2011 im Amt. Bis nun ein Gericht entscheidet, läuft sein Sold weiter. Laut "Bild"-Zeitung sind es rund 7000 Euro monatlich.


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