Schätzungen zufolge verwahren die deutschen Institute Vermögen im Wert von mehreren Millionen Euro, auf das auch nach vielen Jahren niemand mehr Ansprüche anmeldet. Wie viele Konten es gibt, auf denen nichts eingezahlt und von denen nichts abgehoben wird, ist unklar.
Erbt letztlich der Staat?
Walter-Borjans hat eine Länderarbeitsgruppe initiiert, die sich mit dem Thema befasst. Er will ein zentrales Register für diese Konten einführen. Wenn Banken erfahren, dass Kunden verstorben sind, sollen sie ermitteln, ob es jemanden gibt, dem das verwaltete Guthaben zusteht.
Walter-Borjans kündigte an, er werde „mit den anderen Ländern darauf pochen, dass die Sparer und ihre Erben zu ihrem Recht kommen“. Ist niemand zu ermitteln, dem das Geld zusteht, erbt letztlich der Staat.
Sparkasse: „Problem existiert nicht“
Von Banken und Sparkassen kommt Widerstand. „Das von den Länderfinanzministern beschriebene Problem existiert nicht“, sagte der Chefjustiziar des Bankenverbands, Thorsten Höche, der Funke-Mediengruppe.
Wenn eine Bank den Kontakt zu ihrem Kunden verliere, stelle sie Nachforschungen an, um ihn zu finden. „Scheitern diese Versuche, wird das Vermögen in jedem Fall erhalten“, sagte Höche.
Wenn ein Kontoinhaber aber nicht verstorben sei, dann müsse man „Versuche des Staates, Vermögen auf nachrichtenlosen Konten für sich zu vereinnahmen, an den juristischen Voraussetzungen für Enteignungen“ messen.
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