"Es kann nicht sein, dass Banken Geld bunkern, das ihnen nicht zusteht", sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) der Funke Mediengruppe. Das Geld stehe den Sparern und ihren Erben zu - und wenn es keine Erben gebe, der Allgemeinheit.
Bei dem Geld handelt es sich um Vermögen, auf das nach vielen Jahren niemand mehr Ansprüche anmeldet. "Soweit das Kreditinstitut keine Kenntnis über den Tod oder die Erben des Kontoinhabers hat, muss es das Kundenkonto nach bisheriger Rechtslage aber fortführen", sagte ein Sprecher des Niedersächsischen Finanzministeriums der Nachrichtenagentur dpa.
Viele Bundesländer verfügen über keine Datengrundlage, um die Zahl der Konten zu ermitteln, auf denen keine Bewegungen mehr stattfinden. Der NRW-Finanzminister will deshalb ein zentrales Register für diese Konten einführen. Walter-Borjans kündigte an, er werde "mit den anderen Ländern darauf pochen, dass die Sparer und ihre Erben zu ihrem Recht kommen." Ist kein Erbe zu ermitteln, erbt der Staat.
Das Finanzministerium in Baden-Württemberg hatte bei einigen Banken eine anonymisierte Abfrage zu ungenutzten Konten gestartet. Das Ergebnis: Es gehe um "beachtliche Guthaben" - in Baden-Württemberg schätzungsweise um 16 Millionen Euro. Eine erste Länder-Arbeitsgruppe der Finanzminister mit dem Titel "Unbewegte Konten" war bereits im Herbst 2013 eingerichtet worden.
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