In mehreren Urteilen, die allerdings noch nicht alle rechtskräftig sind, haben Gerichte von Köln bis Frankfurt an der Oder, in Hof und Berlin in den letzten Monaten Geschädigten recht gegeben und ihre Forderungen auf Schadensersatz als rechtmäßig eingestuft. Gerade rechtskräftig geworden ist ein Urteil des Landgerichts Verden an der Aller in Niedersachsen.
Dort hatte ein örtlicher Versicherungsmakler einem Ehepaar – er Arbeiter, sie Verkäuferin in einer Bäckerei – nahegelegt, in Zeiten wie diesen ihre Lebensversicherungen doch lieber aufzulösen. Einen Teil des Geldes, das sie fürs Alter zurücklegen wollten, könnten sie auf sehr raffinierte Weise in Gold investieren.
BWF-Stiftung warb mit geringem Risiko von Goldanlagen
So kam es, dass die beiden Eheleute Wertpapiere mit den Namen „Gold Standard“ und „Gold Plus“ der Berliner BWF-Stiftung zeichneten. Sie sind zwei von mehr als 6000 Anlegern in Deutschland, die zusammen 54 Millionen Euro in die dubiosen Anlageprodukte investierten. Die Anlage in physisches Gold sollte sich damals besonders an Euroskeptiker richten: Auf ihrer Internetseite warb die Stiftung mit einer Rede von Bundesbankpräsident Jens Weidmann, in der dieser auf die Risiken einer Papiergeldwährung hinwies.
Dem ärgerlichen Umstand, dass Gold zwar eine gewisse Sicherheit bietet, aber keine Zinsen abwirft, wollte die Anlagegesellschaft mit einem Trick begegnen. Wie es hieß, sollte der Kunde zwar physisches Gold erwerben, das ihm ähnlich wie sonst Fonds als Sondervermögen auch im Insolvenzfall unangefochten zustehen sollte. Er sollte es dem Unternehmen aber vorübergehend in Form eines Sachdarlehens zur Verfügung stellen, so dass dieses es gegen Gebühr beispielsweise an Juweliere verleihen und so für den Kunden in acht bis zehn Jahren eine Rendite zwischen 150 und 180 Prozent erwirtschaften könne.
In dem Fall, der in Verden verhandelt wurde, zahlte der Mann beim Produkt „Gold Plus“ am Anfang 1000 Euro ein und dann monatlich 50 Euro. Am Ende sollten so 7000 Euro zusammenkommen. Nach zehn Jahren, so stand es im Vertrag, wollte das Unternehmen ihm einen „garantierten Rückkaufkurs“ für sein Gold von 150 Prozent zahlen. Die Frau investierte 7000 Euro in das Schwesterprodukt „Gold Standard“ und sollte nach acht Jahren garantierte 180 Prozent zurückbekommen.
Angemalte Attrappen statt echtem Gold
Das klang zu schön, um wahr zu sein – und war auch nicht wahr. Im vergangenen Jahr flog der ganze Schwindel auf. Finanzaufsicht und Staatsanwaltschaft wurden aktiv. Die Polizei rückte mit Mannschaftswagen in Berlin-Zehlendorf an und durchsuchte die Tresorräume im Keller der Villa, in denen angeblich unter anderem das Gold der Kunden lagern sollte. Dort sollten sich Goldbarren im Wert von immerhin knapp 120 Millionen Euro befinden.
Doch leider waren nur 324 Kilogramm der angeblich vier Tonnen Gold echt, wie eine Untersuchung der Barren durch die Deutsche Bundesbank mittlerweile ergeben hat. Der Rest: Füllmaterial mit einer dünnen Goldschicht überzogen – oder angemalte Attrappen.In der Goldszene in Deutschland fühlten sich viele an eine der ersten Tatort-Folgen aus dem Jahr 1971 erinnert („Frankfurter Gold“), in der die Täter verblüffend ähnlich vorgingen.
Prozess gegen Beteiligte wurde eröffnet
Gegen einige der mutmaßlichen Beteiligten wird in Berlin prozessiert. Das Verfahren hat im Juni begonnen, angesetzt sind 52 Verhandlungstage bis ins Jahr 2017 hinein, die Anklageschrift umfasst 222 Seiten. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft eine Rechnung für „Gold-Dummys zu Werbezwecken“ aus dem Schwarzwald entdeckt. Das deutet an, wo das gefälschte Gold herkam. Auch Insolvenzverfahren über mehrere der beteiligten Gesellschaften sind eröffnet.
Es ist aber unklar, wie viel da für die Anleger zu holen sein wird. Also halten sich viele Geschädigte mit ihren Schadensersatzansprüchen lieber an die Vermittler und Berater. „Insbesondere die Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der besagten Anlage dürfte in vielen Fällen verletzt worden sein“, meint der Rechtsanwalt Jan-Sören Grundmann, der für die Kanzlei Teichmann & Trotzki den Beschluss in Verden erstritten hat.
Dort gab das Gericht der Klage auf Schadensersatz wegen „pflichtwidriger Beratung“ statt. Das Ehepaar bekam sein Geld zurück, 9300 Euro plus Zinsen – und der Versicherungsmakler seinen „sicheren“ Anspruch auf physisches Gold aus Berlin.
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