Schon am Montag hatten die Behörden den Tod einer Frau bekanntgemacht. Wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Krefeld und der Polizei Mönchengladbach hervorgeht, wurde die 43 Jahre alte Niederländerin am 25. Juli im Biologischen Krebszentrum Brüggen behandelt. Die an Brustkrebs erkrankte Frau habe danach über Kopfschmerzen geklagt, sei teils verwirrt und später nicht mehr ansprechbar gewesen, bevor sie am 30. Juli starb.
Am Donnerstag wurden dann zwei weitere Todesfälle bekanntgegeben. Demnach haben sich am 27. Juli insgesamt fünf Patienten in der Klinik behandeln lassen, unter ihnen eine 55 Jahre alte Belgierin und ein 55 Jahre alter Mann aus Apeldoorn. Die Frau starb am 28. Juli, der Mann am 29. Juli. Außerdem sind zwei Frauen, die ebenfalls in dem Krebszentrum behandelt wurden, aktuell im Krankenhaus.
Todesermittlungsverfahren eingeleitet, beim Polizeipräsidium Mönchengladbach wurde in dem Zusammenhang die „Ermittlungskommission Brom“ eingerichtet. Der Name bezieht sich auf den neuen Wirkstoff „3-Bromopyruvat“, mit dem die gestorbenen Patienten möglicherweise behandelt wurden. Zwar dauern die Ermittlungen hierzu noch an. Auch ist nicht klar, ob die Patienten an den verabreichten Mitteln oder den Folgen ihrer Erkrankung starben. Allerdings wird die Substanz auf der Seite des Zentrums als Mittel unter den Behandlungsmethoden genannt.
Dabei befindet sich 3-Bromopyruvat noch im Stadium der präklinischen Grundlagenforschung, in der eine Substanz zunächst in der Petrischale oder in Form von Tierversuchen getestet wird. Laut Susanne Weg-Remers vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist noch keine klinische Studie zu der Substanz bekannt, die erfolgreich abgeschlossen wurde. „Deshalb handelt es sich dabei auf keinen Fall um ein zugelassenes Medikament“, so die Leiterin des Krebsinformationsdienstes im DKFZ.
Die Zulassung einer Substanz zum medizinischen Arzneimittel ist laut Weg-Remers in Deutschland sehr streng geregelt: „Von 5000 bis 10000 Substanzen, die für die Behandlung einer Krankheit in Frage kommen, erreicht tatsächlich nur eine die Zulassung.“ Grund sei, dass ein Wirkstoff eine lange Reihe von Prüfungen und Studien durchlaufen muss, um seine Eignung, Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Damit der Wirkstoff aber überhaupt für eine klinische Studie, also eine Erprobung am Menschen, zugelassen werden kann, müssen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständige Bundesbehörde sowie die federführende Ethikkommission dem zustimmen.
Die Klinik spricht von einem unbegründeten Verdacht
Allerdings ist es laut Weg-Remers möglich, 3-Bromopyruvat über den Chemiefachhandel zu beziehen. Das könnte eine Erklärung dafür sein, warum das Krebszentrum in Brüggen den Wirkstoff auf seiner Seite aufführt.
Die Klinik selbst nahm auf ihrer Internetseite Stellung zu den Ermittlungen und sprach von einem „unbegründeten Verdacht“, sie sei am Tod der Patienten schuld. In dem Gebäude sind jetzt Schilder abmontiert, die Tür ist mit einem Polizeisiegel versehen. Ein Zettel weist darauf hin, dass der Praxisbetrieb bis auf weiteres eingestellt ist.
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