Die Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, hält ein Fahrverbot nur bei Straftaten für sinnvoll, "bei denen es auch um die charakterliche Eignung des Täters geht". Dem Online-Portal des Kölner "Express" hatte er gesagt, auch das "Übermaßverbot" müsse beachtet werden: "Schließlich schränkt man die Bewegungsfreiheit ein und unter Umständen sogar die Möglichkeit, den Beruf auszuüben."
Das Fahrverbot für Straftäter ist ein Vorhaben aus dem 2013 beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Justizminister Heiko Maas hatte am Wochenende angekündigt, den entsprechenden Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vorzulegen.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer, sieht die Sanktionsform bei jungen Menschen als sinnvoll an. "Gerade bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen, bei denen der Pkw häufig ein besonderes Statussymbol ist, ist der Entzug der Fahrerlaubnis eine wesentlich einschneidendere und schwerwiegendere Sanktion als wenn etwa eine Freiheitsstrafe lediglich zur Bewährung ausgesetzt wird", sagte Mayer der "Passauer Neuen Presse".
Tags: