Das BAMF zählt nach eigenen Angaben nur Klagen von Asylbewerbern im laufenden Verfahren. Klagen auf Aufnahme eines Verfahrens könnten statistisch nicht erfasst werden, weil diese Menschen noch kein Aktenzeichen hätten, teilte eine Sprecherin mit.
Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn eine Behörde nicht innerhalb von in der Regel drei Monaten über einen Antrag oder einen Widerspruch entscheidet.
Das Bundesamt erklärte die steigende Zahl der Klagen mit der steigenden Zahl der Verfahren: Im ersten Halbjahr habe sich die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. In dieser Zeit seien knapp 400 000 Anträge entgegengenommen worden. Zuletzt wurde bekannt, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Asylantrags beim BAMF innerhalb eines halben Jahres um einen Monat verlängert hatte.
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