Dem Bericht zufolge arbeitet das Verkehrsministerium derzeit an einer entsprechenden Regelung und kommt damit einer Forderung der Länder nach. Die Verkehrsminister der Länder hatten im April in einem gemeinsamen Beschluss verlangt, das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung "allgemeiner" zu formulieren. Damit solle der Gesetzgeber "neue Entwicklungen bei der Kommunikationstechnik und im Nutzerverhalten erfassen, die in ähnlicher Weise die Verkehrssicherheit gefährden".
Derzeit dürfen Autofahrer laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung "ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss". Verstöße dagegen können mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Quelle: n-tv.de
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