Der geschiedene Vater muss mit seinen Töchtern laut dem Beschluss monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Handys führen und alle drei Monate prüfen, welche Apps darauf installiert sind - und ob es Ungereimtheiten gibt. Der Vater muss dies dem Gericht nachweisen.
Im Mai wurde bei der Polizei wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters Anzeige erstattet. Die sexuelle Anmache habe dem Wohlbefinden der Mädchen arg zugesetzt, befand das Gericht. Wegen dieses Vergehens habe die Staatsanwaltschaft Fulda gesondert zu entscheiden.
Das Amtsgericht betonte, dass Messenger wie WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen könnten. Smartphones könnten in dem Alter nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden
Quelle: n-tv.de
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