Darin wurde den Angestellten nahegelegt, aus Sicherheits- und Datenschutzgründen auf Pokémon-Go-Spiele zu verzichten. Zugleich wurde auf das generelle Verbot hingewiesen, nicht offiziell freigegebene Apps auf Dienst-Smartphones oder -tablets zu installieren. Auch andere Großunternehmen wie Bosch hatten zuletzt nach Medienberichten vergleichbare Informationen oder Aufrufe an ihre Mitarbeiter herausgegeben.
Begründet werden die Aufrufe auch bei diesem Firmen mit der Unfallgefahr durch Ablenkung sowie möglichen Informationsschutzrisiken, weil die Pokémon-Go-App auf Ortungsdaten und Kameras von Smartphones zugreift. Den Berichten zufolge wiesen auch BASF, ThyssenKrupp oder Evonik Mitarbeiter darauf hin, dass Smartphonespiele nicht mit den Sicherheitsbestimmungen kompatibel sind. Dabei handelte es sich demnach aber eher um allgemeine Hinweise als um explizite Verbote des Spiels Pokémon Go.
„Wir machen das aber nicht mit erhobenem Zeigefinger, weil eine Ansprache mit Augenzwinkern eine höhere Akzeptanz und somit auch die bessere Wirkung erzielt“, sagte ein ThyssenKrupp-Sprecher zu dem Aufruf seiner Firma. Auch bei Daimler ist Pokémon-Go-Spielen demnach unerwünscht, auch wenn es dafür keine gesonderten Verbote gibt. Auf den Werksgeländen sei die Verwendung von Smartphonekameras allgemein ohnehin nicht gestattet, sagte eine Sprecherin. Ohne Kamera könne Pokémon Go aber nicht gespielt werden.
Pokémon Go animiert die Spieler, mit ihrem Smartphone durch die Gegend zu laufen und monsterähnliche Pokémon-Figuren „einzufangen“, die an realen Orten „platziert“ und angezeigt werden. Dazu nutzt die App die GPS-Funktion und das Kartenmaterial des Smartphones.
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