Bozdag erklärte weiter, dass die Regelung keine Amnestie, sondern eine Haftentlassung unter Auflagen für Personen, deren verbleibende Haftzeit zwei Jahre oder weniger betrage und die sich während der Haftzeit gut geführt hätten, darstelle.
Von der Regelung seien vorsätzliche Tötung, Sexualdelikte und Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung ausgeschlossen. Nach dem blutigen Putschversuch mit mindestens 240 Toten und fast 2.200 Verletzten hatte die Türkei am 20. Juli den Ausnahmezustand ausgerufen.
Während des Ausnahmezustands ist das Kabinett unter dem Präsidenten gemäß § 91 der Verfassung der Republik Türkei befugt, Dekrete ohne Beachtung der Routineverfahren zu erlassen. Die Dekrete werden zunächst im Amtsblatt veröffentlicht und anschließend dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt.
Quelle:nachrichtenxpress
Tags: