Zoff mit Zulieferer: VW kann dringend benötigte Teile beschlagnahmen

  19 Auqust 2016    Gelesen: 517
Zoff mit Zulieferer: VW kann dringend benötigte Teile beschlagnahmen
Im Streit mit zwei Zulieferern hat ein Landgericht VW grünes Licht gegeben: Der Konzern kann nun dringend benötigte Teile für Golf und Passat notfalls beschlagnahmen.
Im Streit mit zwei widerspenstigen Zulieferern aus Sachsen hat Volkswagen einen wichtigen Etappensieg errungen: Die beiden Zulieferer Car Trim und ES Automobilguss sind laut einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Braunschweig dazu verpflichtet, den Konzern mit dringend benötigten Ersatzteilen zu beliefern.

Gegen diese Verfügung hat ES Automobilguss Einspruch erhoben. Dieser Einspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung: Die Verfügung des Landgerichts ist trotz des Einspruchs vollstreckbar, teilte das Landgericht mit. VW habe bereits entsprechende Anträge auf "Ermächtigung zur Ersatzvornahme" gestellt.

Das bedeutet: VW kann in Kürze Lastwagen auf den Weg schicken, um die Getriebeteile von ES Guss notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers in der Halle des Zulieferers beschlagnahmen und in die VW-Werke zu transportieren. Dies wäre ein einmaliger Vorgang in der deutschen Automobilindustrie.

Bis Februar 2018 "auf Abruf" liefern

Wünschenswert ist dieses Szenario aber für die Wolfsburger nicht. "Am allermeisten sind wir an einer gütlichen Einigung interessiert", betonte ein VW-Sprecher. Es gebe weiterhin Gespräche mit den beiden Zulieferern, hieß es bei VW. Über deren Verlauf oder deren aktuellen Stand wollte sich der Autokonzern aber auf Nachfrage nicht äußern.

Der Streit mit den Lieferanten hat die Arbeitsabläufe in gleich fünf VW-Werken (nach Emden droht Kurzarbeit in Wolfsburg, Kassel, Braunschweig und Zwickau) sowie die gesamte VW-Golf-Produktion ins Stocken gebracht.

Laut Verfügung des Gerichts ist ES Automobilguss dazu verpflichtet, die benötigten Teile bis in den Februar 2018 hinein "auf Abruf" zu liefern. Über den Einspruch des Zulieferers wird am 31. August mündlich verhandelt. Doch bereits jetzt sei die Entscheidung, dass der Zulieferer die Teile zu liefern habe, vollstreckbar und mit entsprechenden Rechtsmitteln durchzusetzen.

Der Sitzbezughersteller Car Trim ist dazu verpflichtet, bis zum Mai 2017 die benötigten Bezüge auf Abruf zu liefern. Bei Zuwiderhandlung hat das Landgericht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer von Car Trim festgesetzt. Car Trim hatte gegen die Verfügung keinen Einspruch erhoben.

Quelle : spiegel.de

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