Diese Regel gelte etwa für Eltern eines Hartz-IV-Empfängers, die mit diesem in einem Haushalt zusammenleben und Renten beziehen, hieß es weiter. Ihre Einkunfts- und Vermögensdaten sollen demnach künftig grundsätzlich in den Datenabgleich der Jobcenter mit anderen Behörden wie der Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern aufgenommen werden. Die Datenabgleiche sollten zudem monatlich und nicht mehr nur vierteljährlich erfolgen.
Die striktere Kontrolle der Betroffenen werde von der BA als nötig erachtet, „weil deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Person, die Leistungen bezieht, zu berücksichtigen sind“, zitiert die „Bild“ aus dem internen Schreiben.
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