Muslima muss unverschleiert zur Schule

  23 Auqust 2016    Gelesen: 658
Muslima muss unverschleiert zur Schule
Darf eine Muslima mit Gesichtsschleier am Unterricht in einem Abendgymnasium teilnehmen? Mit dieser Frage befasste sich das Oberverwaltungsgericht in Osnabrück. Der Fall sorgte für reges Interesse.
Eine muslimische Frau darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Zuvor hatte sie angekündigt, sie werde angesichts des großen Medieninteresses an ihrem Fall nicht zu einem Erörterungstermin im Gericht erscheinen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt, das Gericht entschied in Abwesenheit der Frau.

Die Schule hatte darauf bestanden, dass die Frau ohne einen sogenannten Nikab am Unterricht teilnimmt - dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei. Die Frau kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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