Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bekamen im Juni 10.224 von 23.103 Syrern den eingeschränkten Aufenthaltsstatus zugesprochen. Tendenz steigend. Subsidiären Schutz statt Flüchtlingsschutz bedeutet: Asylbewerber dürfen ihre Familien erst nach zwei Jahren nachholen. Klagen die Schutzsuchenden gegen die Entscheidung, erkennen viele Gerichte vermehrt die Asylantragstellung als "Nachfluchtgrund" an, so das Blatt.
Jüngst hatte beispielweise ein Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein argumentiert, dass das syrische Regime Menschen verfolgt, weil sie in Deutschland Asyl beantragt haben. Dem Kläger drohe also nach der Rückkehr die politische Verfolgung.
Die Bundesregierung hatte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Zuvor hatte das Bundesinnenministerium entschieden, dass syrische Asylbewerber nicht mehr grundsätzlich den Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt bekommen.
Quelle: n-tv.de
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