Gegen den Angreifer werde zunächst wegen Widerstandes gegen Polizisten ermittelt, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Landshut, Alfons Obermeier, am Dienstag. Das Landeskriminalamt ermittelt wie üblich im Fall des polizeilichen Schusswaffengebrauchs. „Nach derzeitigem Ermittlungsstand bestehen keine Zweifel, dass der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war“, sagte Obermeier.
Der Mann habe sich den Polizisten mit eingeschalteter Motorsäge „in bedrohlicher Haltung“ genähert. Trotz mehrfacher Aufforderung habe der Angreifer die Säge nicht ausgeschaltet oder abgelegt. Zunächst hat ein Polizist laut Staatsanwaltschaft einen Warnschuss abgegeben. Dann feuerte er zwei weitere Schüsse auf das Bein des Mannes ab. Ein Projektil traf. Der Täter wurde in ein Krankenhaus gebracht und operiert. Lebensgefahr habe nicht bestanden, betonte Obermeier. Zu den Hintergründen der Tat wollte sich die Staatsanwaltschaft noch nicht äußern. „Es war auf jeden Fall beim Angreifer Alkohol im Spiel.“
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