Beschwerde eingereicht hatte ein 1955 geborener Mann, der in der Justizvollzugsanstalt im bayerischen Kaisheim jahrelang kein Methadon bekommen hatte.
In Deutschland entscheidet nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) jede Haftanstalt selbst, ob sie ein Methadon-Programm anbietet. Bayernweit bekamen nach Angaben des Justizministeriums 2015 nur 45 Gefangene eine Ersatzbehandlung. Gegen das Urteil kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig.
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