Die staatlichen Ausgaben für Asylbewerberleistungen stiegen um 120 Prozent auf fast 5,3 Milliarden Euro brutto an. Im Jahr 2010 hatten sie noch 815 Millionen Euro betragen. Flüchtlinge, die von den Behörden bereits als Asylberechtigte anerkannt wurden, erhalten keine Asylbewerberleistungen.
Mit 63 Prozent kamen 2015 die meisten Leistungsempfänger aus Asien, die Hälfte davon aus Syrien. Aus Afghanistan stammten 115.000 Schutzsuchende und aus dem Irak 82.000.
Auch 212.000 Europäer unter den Beziehern
Unter den Leistungsempfängern waren 2015 auch 212.000 Europäern, das entspricht 22 Prozent aller Bezieher. Der Großteil von ihnen kam aus einem der Balkanstaaten.
Insgesamt waren rund zwei Drittel aller Empfänger männlich und fast 30 Prozent aller Leistungsberechtigten noch nicht volljährig.
Fast eine Million Menschen bezogen 2015 Asylbewerberleistungen
Generell leistungsberechtigt sind Ausländer, die eine der Voraussetzungen aus dem Asylbewerbergesetz erfüllen. Das kann zum Beispiel eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz sein. Dieser wird gewährt, wenn Bewerber nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen, ihnen aber in ihrer Heimat etwa Folter oder die Todesstrafe droht. Anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus erhalten sie zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die aber verlängert werden kann.
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Andere Möglichkeiten sind eine Duldung, eine Abschiebungsandrohung, die noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder in Deutschland oder eine noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen.
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