Sein Mandant bereue zutiefst, sagte der Verteidiger des Älteren; der Jüngere verfolgte sichtlich bewegt die Verlesung der Anklage. Die beiden sitzen seit ihrem Rennen in Untersuchungshaft. Ihre Anwälte wiesen den Vorwurf des Mordes zurück, er sei haltlos. Die Staatsanwaltschaft ist dagegen der Auffassung, dass Tote billigend in Kauf genommen werden, wenn man mit 160 Kilometern in der Stunde über eine belebte Straße in der Innenstadt rast und Ampeln missachtet.
Staatsanwaltschaft: Rennen ist Handeln aus niedrigen Beweggründen
Die Staatsanwaltschaft hält Mordmerkmale in diesem Fall für gegeben, das Rennen sei Handeln aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln gewesen. Eine Bekannte des jüngeren Angeklagten war am Donnerstag die erste Zeugin des Verfahrens. Sie schilderte, dass die beiden Männer einander nicht kannten, sondern sich zufällig an einer Ampel trafen, wo sie durch die offenen Wagenfenster hindurch das Rennen vereinbart hätten.
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Bislang gilt das Verhalten, wie es die beiden Männer in ihren schnellen Wagen zeigten, als Ordnungswidrigkeit, die mit einer moderaten Geldbuße und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.
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