Die hohe Zahl erkläre sich auch durch den Zuzug von Flüchtlingen. Ende Juli waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren im Ausländerzentralregister als "verheiratet" gespeichert.
Der Aufstellung des Innenministeriums zufolge handelt es sich bei den meisten minderjährig Verheirateten um Syrer - hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten waren Afghanistan (157 Fälle), Irak (100 Fälle), Bulgarien (65 Fälle), Polen (41 Fälle), Rumänien (33 Fälle) und Griechenland (32 Fälle).
Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen.
Nur 26 der registrierten Betroffenen haben den Angaben zufolge ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, 516 haben ein befristetes Aufenthaltsrecht.
In Deutschland sollen Ehen nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Mit Einwilligung der Eltern sind Ausnahmen ab vollendetem 16. Lebensjahr aber möglich. Etwas anderes ist es, wenn Verheiratete nach Deutschland zuziehen. In der Regel werden solche Ehen dann anerkannt.
Tags: