Korruptionsverdacht bei Lastwagenfahrer-Prüfung

  12 September 2016    Gelesen: 838
Korruptionsverdacht bei Lastwagenfahrer-Prüfung
Lastwagenfahrer aus ganz Deutschland könnten sich die Lösungen von IHK-Prüfungsfragen vorab erkauft haben. Diesem Verdacht geht die Staatsanwaltschaft Erfurt nach. Bei der Prüfung geht es um die Erlaubnis, Gefahrgut zu transportieren.
Die Erfurter Staatsanwaltschaft geht einem Korruptionsverdacht bei IHK-Prüfungen für Gefahrguttransporte nach. Die Ermittlungen richteten sich gegen einen Fahrschulinhaber und zwei Prüfer, die im Auftrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt arbeiteten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Samstag. Er bestätigte damit einen MDR-Bericht. Nach den Recherchen des Senders hat es einen regelrechten Prüfungs-Tourismus nach Erfurt gegeben.

Gefahrguttransporte: Korruptionsverdacht bei Lastwagenfahrer-Prüfung
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, den Prüflingen die Antworten vorab gegeben zu haben. Dafür könnten zwischen Januar 2013 und August 2015 Schmiergelder geflossen sein. Rund 500 Verdachtsfälle werden nach Angaben der Staatsanwaltschaft geprüft. Die Lastwagenfahrer, die auf diese Weise ihre Zertifikate erhielten, kommen laut MDR aus ganz Deutschland. Aus Ermittlerkreisen hieß es, die Praxis habe sich unter den Fahrern schnell herumgesprochen.

Schwerwiegenster Verdachtsfall seit 25 Jahren

Die IHK Erfurt erklärte, sie sei von einem Gefahrgutfahrer auf Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung aufmerksam gemacht worden. Danach habe die Kammer Strafanzeige gestellt. Einen so schwerwiegenden Verdachtsfall der Korruption von ehrenamtlichen Prüfern und einem zertifizierten privaten Bildungsträger habe es in den vergangenen 25 Jahren bei der Kammer noch nicht gegeben, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser am Sonntag.

Der betroffenen Fahrschule und den Prüfern seien nach Bekanntwerden der Anschuldigungen weitere Schulungen und Prüfungen im Auftrag der IHK untersagt worden. Die von ihnen ausgestellten Gefahrgutbescheinigungen seien eingezogen worden.

Damit ein Lasterfahrer Gefahrgut transportieren darf, muss er eine Bescheinigung nach der „Europäischen Übereinkunft zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ besitzen. Dazu werden über Fahrschulen Kurse angeboten, an deren Ende der Fahrer durch die zuständige IHK geprüft wird.


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