Investoren von Start-ups erhalten Steuervorteil

  14 September 2016    Gelesen: 529
Investoren von Start-ups erhalten Steuervorteil
Die Bundesregierung will aufstrebende Tech-Firmen besser fördern. Geldgeber, die in Start-ups investieren, können Verluste steuerlich geltend machen. Kosten pro Jahr: 600 Millionen Euro.
Die Bundesregierung will mit zusätzlichen Steueranreizen das Engagement von Investoren bei jungen Technologiefirmen stärken. Geldgeber, die mit Risikokapital bei Start-ups einsteigen, sollen aufgelaufene Verluste beim Fiskus geltend machen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung beschlossen.

Bisher verfallen Verluste, wenn sich die Eigentümerstrukturen etwa durch die Aufnahme eines neuen Eigentümers in den Gesellschafterkreis ändern. Dadurch sollen Spekulationen mit Unternehmen verhindert werden, die nur wegen hoher Verlustvorträge attraktiv sind.

Künftig soll gelten, dass die Verluste bei der Besteuerung weiter berücksichtigt werden, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und ihre anderweitige Nutzung ausgeschlossen ist. Die durch die Änderung entstehenden Steuerausfälle werden mit 600 Millionen Euro im Jahr beziffert. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Mit der Reform kommt die Regierung auch jungen Start-ups entgegen, die zu ihrer Finanzierung häufig auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind. In dem Gesetzentwurf wird als Bedingung für den Erhalt der Verluste unter anderem genannt, dass der seit drei Jahren bestehende Geschäftsbetrieb unverändert bleibt. Dies soll auch in Zukunft verhindern, dass Betriebe nur wegen ihrer steuerlichen Verlustvorträge gekauft und ausgeschlachtet werden.


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