Bisher verfallen Verluste, wenn sich die Eigentümerstrukturen etwa durch die Aufnahme eines neuen Eigentümers in den Gesellschafterkreis ändern. Dadurch sollen Spekulationen mit Unternehmen verhindert werden, die nur wegen hoher Verlustvorträge attraktiv sind.
Künftig soll gelten, dass die Verluste bei der Besteuerung weiter berücksichtigt werden, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und ihre anderweitige Nutzung ausgeschlossen ist. Die durch die Änderung entstehenden Steuerausfälle werden mit 600 Millionen Euro im Jahr beziffert. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Mit der Reform kommt die Regierung auch jungen Start-ups entgegen, die zu ihrer Finanzierung häufig auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind. In dem Gesetzentwurf wird als Bedingung für den Erhalt der Verluste unter anderem genannt, dass der seit drei Jahren bestehende Geschäftsbetrieb unverändert bleibt. Dies soll auch in Zukunft verhindern, dass Betriebe nur wegen ihrer steuerlichen Verlustvorträge gekauft und ausgeschlachtet werden.
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