Das Berliner Kammergericht erklärte auf Nachfrage, dass es bis heute “keine allgemeinen Regelungen” für die Grundbuchämter gäbe, um die Immobilien von Terrorverdächtigen sicherzustellen. Auch werde bei Grundstücksgeschäften nicht überprüft, ob Erwerber oder Käufer auf den Sanktionslisten der EU stehen Der Staatsrechtler Professor Ulrich Battis sieht hier geltendes EU-Recht verletzt.
Es drohe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Eine bundesweite Recherche des Magazins ergab dagegen, dass bislang in keinem einzigen Bundesland systematisch überprüft wurde, ob Immobilienbesitzer auf den Anti-Terrorlisten genannt werden. Mehrere Landesjustizministerien erklärten dazu auf Anfrage, dass eine solche Überprüfung nicht vorgeschrieben sei. Die EU-Kommission widerspricht ausdrücklich dieser Auffassung:
“Die Verpflichtung der Terrorverordnung lautet, dass sämtliche Vermögenswerte der gelisteten Personen komplett eingefroren werden, unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden.”
Der Berliner Bundestagsabgeordnete Fritz Felgentreu (SPD) fordert jetzt von der Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, dass sämtliche Grundbuchbestände, die mittlerweile meist auch digital vorlägen, hinsichtlich möglicher Terrorunterstützer überprüft werden, um “deren wirtschaftliche Tätigkeiten lahm zu legen.”
Quelle:nachrichtenxpress
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