Fahrlässigkeit oder Softwarefehler? Chinesisches Ehepaar verklagt Tesla

  17 September 2016    Gelesen: 752
Fahrlässigkeit oder Softwarefehler? Chinesisches Ehepaar verklagt Tesla
Ein Ehepaar aus China hat den US-Autohersteller „Tesla Motors“ wegen fahrlässiger Tötung verklagt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Die Eheleute machen den Autopiloten einer Tesla-Limousine für den tragischen Tod ihres Sohnes verantwortlich.
Dies sei die erste Klage wegen eines Tötungsdelikts gegen die US-Firma, erklärte der Anwalt der Kläger.

Laut Polizeiangaben starb der 23-jährige Sohn der Eheleute im Januar dieses Jahres, als sein Tesla Model S mit hoher Geschwindigkeit auf einer Landstraße im Nordosten des Landes mit einer Kehrmaschine zusammenprallte. Die Eltern des Verstorbenen beteuern, dass beim Wagen zum Unfallzeitpunkt die Autopilot-Funktion aktiviert war. Ein Video aus dem Fahrzeuginnenraum und Einschätzungen von Experten bestätigen diese Version. „Die Software des Autopiloten hat die Fahrzeugumgebung nicht richtig bewerten und keine notwendigen Instruktionen geben können“, heißt es in der Anklage. Tesla indes nimmt eine eigene Untersuchung des Unfalls vor. Es gebe jedoch keinerlei Möglichkeit festzustellen, ob der Autopilot zum Zeitpunkt des Aufpralls eingeschaltet gewesen sei, weil das Fahrzeug wegen derart starker Schäden die Daten an den Unternehmensserver nicht übermitteln habe können, erklärte ein Unternehmenssprecher.

Medienberichten zufolge hat Tesla die Bezeichnung „Autopilot“ und „selbstgesteuertes Fahren“ von seinem chinesischen Internetauftritt im August dieses Jahres entfernt, nachdem sich ein weiterer Vorfall mit einem Tesla ereignet hatte.

Gegenwärtig ermitteln die US-Behörden gegen den Fahrzeughersteller wegen eines tödlichen Unfalls mit Beteiligung des Autopiloten im US-Bundesstaat Florida. Nach einer Unfallserie wurden weitere Vorwürfe gegen die Autopiloten-Software von Tesla laut. Die US-Firma konnte in den Fällen jedoch nachweisen, dass der Fahrer fahrlässig gehandelt habe.



Quelle : sputnik.de

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