Das Urteil könnte auch andere Verbände zwingen, ihre Satzungen rechtlich wasserdicht zu machen. Denn im Kern ging es um die Frage, ob der Verein den Abstieg hinnehmen musste, obwohl er kein Mitglied im Deutschen Fußball-Bund (DFB) war. Der Club hatte sich geweigert, für einen früheren Spieler eine nach den Fifa-Regularien fällige Ausbildungsentschädigung zu zahlen, insgesamt 157.500 Euro. Zur Strafe ordnete die Fifa 2012 den Zwangsabstieg an, der SVW flog zum Ende der Saison 2013/14 aus der Regionalliga Nord. (Az. II ZR 25/15)
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