Trump soll Stiftungsgelder zweckentfremdet haben

  21 September 2016    Gelesen: 641
Trump soll Stiftungsgelder zweckentfremdet haben
Seit 2009 soll Donald Trump kein Geld an seine gemeinnützige Stiftung überwiesen haben. Laut "Washington Post" soll er zudem mehr als 250.000 Dollar für persönliche Zwecke eingesetzt haben.
Der republikanische US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump hat einem Bericht zufolge Ordnungsgelder von seiner karitativen Stiftung zahlen lassen. Wie die Zeitung "Washington Post" am Dienstag berichtete, beglich die Stiftung Rechnungen für Trump in Höhe von insgesamt 258.000 Dollar, obwohl sie steuerrechtlich nur karitativen Zwecken dienen darf.

Unter anderem habe die Stiftung im Jahr 2007 100.000 Dollar an einen Veteranenverband gezahlt, nachdem Trump in einem Streit mit der Stadt Palm Beach einen Vergleich erzielt hatte, berichtete die Zeitung. Dabei sei es um eine zu hohe Fahnenstange auf einem seiner Grundstücke gegangen. In der vergangenen Woche hatte der New Yorker Generalstaatsanwalt mitgeteilt, gegen Trumps Stiftung zu ermitteln.

Die "Washington Post" analysierte in den vergangenen Wochen die Finanzen der Stiftung und fand nach eigenen Angaben heraus, dass Trump selbst seit 2009 keinen Dollar mehr an die Stiftung zahlte. Stattdessen werde sie durch Spenden Dritter finanziert. Gleichzeitig zahle die Stiftung für Dinge, die allein Trump oder seinen Unternehmen zugutekamen - wie ein für 20.000 Dollar ersteigertes Porträt des Geschäftsmannes.

Eine Sprecherin von Trumps Konkurrentin Hillary Clinton sagte zu dem Bericht, es sei "höchste Zeit", dass Trump seine Finanzen offenlege.

In den USA hat jeder aussichtsreiche Präsidentschaftskandidat seit Richard Nixon vor der Wahl seine Steuererklärungen veröffentlicht. Clinton war dieser Tradition Mitte August gefolgt, auch ihr Vizekandidat Tim Kaine und Trumps Vizekandidat Mike Pence legten ihre Finanzen offen. Nur Trump selbst weigert sich beharrlich. Er argumentiert, dass er seine Steuererklärung wegen einer seit Jahren laufenden Steuerprüfung nicht veröffentlichen könne.

Quelle : spiegel.de

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