Eine solche Anzeigepflicht sei „sowohl ökonomisch sinnvoll als auch verfassungsrechtlich legitim“, zitierte die Zeitung aus dem Gutachten. Zu diesem Urteil komme das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München, das den Auftrag für das Gutachten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erhalten habe. Die Pflicht soll demnach für externe Berater gelten, „die förderlich an der Entwicklung, dem Vertrieb oder der Umsetzung einer Gestaltung mitwirken“.
Die Gutachter berufen sich dem Bericht zufolge auf die von der Verfassung garantierte „Besteuerungsgleichheit“. Wenn es einzelnen Steuerpflichtigen gelinge, ihre Steuerlast zu minimieren, indem sie Lücken im Steuersystem ausnutzten, sei diese Gleichheit nicht mehr gegeben, argumentieren sie.
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