Dennoch gibt es für den Gebrauch von Drohnen kaum gesetzliche Regeln. Wer eine Drohne kaufen will, braucht dafür keinen Führerschein. Für Hobby-Drohnen mit weniger als fünf Kilo Gewicht und Elektromotor ist nicht einmal eine Aufstiegserlaubnis nötig. Wer eine Drohne fernab von Flughäfen steigen lässt, muss keine konkrete Höhenbeschränkung beachten; die Drohne muss lediglich in Sichtweite bleiben.
Der Flugsicherung gehen die Pläne nicht weit genug
Das zuständige Bundesverkehrsministerium plant nach Recherchen der F.A.S. zwar eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 500 Gramm, außerdem sollen private Drohnenflüge in mehr als hundert Meter Höhe verboten werden. Derzeit stimmen sich die Ressorts über den Gesetzesentwurf ab. Der deutschen Flugsicherung gehen die Pläne aber nicht weit genug. Sie fordert eine Registrierungspflicht für Drohnenbesitzer, wie es sie neuerdings in den Vereinigten Staaten gibt. Dort müssen Drohnenpiloten ihren Namen in einer Datenbank hinterlegen.
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