Dort wohnt - und arbeitet - Natalie Hot. Doch nachdem sich Nachbarn bei der Gemeinde über den Beruf der jungen Frau beschwert haben, ist es mit der Heimarbeit erst mal vorbei. Das zuständige Landratsamt Mühldorf am Inn hat Hot verboten, sich in ihrem Haus vor der Kamera auszuziehen und ein Zwangsgeld von 2000 Euro angedroht, sollte sie sich daran nicht halten.
Die Begründung: Ihr Haus befinde sich in einem Baugebiet - und der Bebauungsplan sehe eine gewerbliche Nutzung nicht vor. Das Zimmer, in dem die Frau sich räkelt, sei als Kinderzimmer vorgesehen. Ihren Antrag auf "Einbau eines Darstellungs- und Schaustellereizimmers" lehnte das Landratsamt ab.
Anwohner hatten zuvor beispielsweise "Lärmentwicklung" beklagt, wie es im Bescheid der Behörde heißt. Nachbarn gaben demnach an, dass dort Pornos gedreht würden - und belegten das mit einer Fotostrecke. Sie sagten, Kinder würden wegen des Jobs ihrer freizügigen Nachbarin in der Schule gehänselt.
"Es beschweren sich ständig irgendwelche Leute wegen irgendwelcher Gründe", sagt Natalie Hot, die ihren echten Namen ungern in der Zeitung lesen will. "Lichtbelästigung, ich sei zu laut, die Kinder könnten nicht schlafen - lauter solche Sachen."
Im vergangenen Jahr, so sagt sie, sei ihr sogar die Haustür eingeschlagen worden. Die Nachbarn hätten Unterschriften gegen sie gesammelt. "Die schreiben die Kennzeichen der Leute auf, die zu uns kommen und hetzen andere Nachbarn gegen uns auf", erzählt die junge Frau, die mit ihrem Ehemann, der auch ihr Manager ist, zusammenlebt.
Vorkämpferin gegen die Prüderie?
Die 24-Jährige, die sich in dem Streit als Vorkämpferin gegen die oberbayerische Prüderie inszeniert, wehrt sich nun juristisch gegen den Bescheid des Landratsamts und zieht vor das Verwaltungsgericht München.
An diesem Mittwoch kommt es zur Verhandlung. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen: Wenn sie sich zu Hause vor der Kamera auszieht - ist das dann Homeoffice?
Natalie Hot meint: Ja. "Da die Gegenseite gerade diesen Punkt bestreitet, wird dies Gegenstand der gerichtlichen Klärung sein", sagt eine Sprecherin des Landratsamts.
Die Behörde meint: Das Zimmer mit der Webcam könne "nicht als herkömmliches Arbeitszimmer oder Telearbeitsplatz" betrachtet werden, weil die Arbeit von Natalie Hot "Außenwirkung entfaltet". Als freiberufliche künstlerische Tätigkeit könne das Ganze ebenfalls nicht gelten, heißt es im Bescheid, den Natalie Hot zwischen unzähligen freizügigen Selfies auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hat.
Auch eine freiberufsähnliche Tätigkeit liege demnach nicht vor, "da auch hierfür ein gewisser Standard an individueller geistiger oder schöpferischer Qualifikation verlangt wird". Eine solche Qualifikation erfordere die Tätigkeit von Natalie Hot jedoch nicht, findet das Landratsamt.
Quelle : spiegel.de
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