``Der Fall von Chiragovs``- Armenien erkennt das Europäische Gerichtshof nicht an

  07 Oktober 2016    Gelesen: 2227
``Der Fall von Chiragovs``- Armenien erkennt das Europäische Gerichtshof  nicht an
Es ist mehr als ein Jahr über die positive Entscheidung der Beschwerde ``Fall Chiragov und andere gegen Armenien`` (16.06.2015) von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vergangen.

Wie auch in der Entscheidung des Europäischen Gerichtes für die Menschenrechte (EGMR) über den Fall Chiragov und andere gegen Armenien“ vom 16. Juni 2015 bestätigt ist, wird dieses Regime von Armenien geführt, kontrolliert, militärisch, politisch und finanziell unterstützt.

Es ist bekannt, dass Armenien den Krieg gegen Aserbaidschan begann, mit Gewalt die Region Berg-Karabach, einschließlich die sieben umliegenden Bezirke, 20 Prozent der Territorien Aserbaidschans besetzt, mehr als eine Million Aserbaidschaner aus ihren Heimatländern vertrieben, ethnische Säuberungen durchgeführt und andere schweren Verbrechen begangen hat. Wie in den Resolutionen Nr. 822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) und 884 (1993) des UN-Sicherheitsrates verankert ist, verurteilte die internationale Gemeinschaft die Anwendung von Gewalt gegen Aserbaidschan und Besetzung von aserbaidschanischen Territorien durch Armenien und lehnte alle Handlungen ab, die gegen die Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität Aserbaidschans gerichtet sind.

Das Gericht stellte fest, dass die Regierung Höhe der Entschädigung innerhalb von 12 Monaten mit den verantwortlichen Bürger verhandeln sollte. Wenn Sie nicht zustimmen, wird das Gericht über die Frage selbst entscheiden.

Fakhraddin Pashayev, der Binnenflüchtlinge aus Lachin Region teilte über die neuesten Aktualisierungen des Prozesses zu AzVision.az mit. Er sagte, Dokumente über Entschädigung Binnenflüchtlinge sind durch ihre Anwälte an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet worden.

Hürü Aliewa
AzVisiona.az

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