Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte die Behörde auf, künftig bei jedem gefälschten Pass Anzeige zu erstatten. „Es kann nicht die Aufgabe des Bamf sein, zu entscheiden, ob eine Anzeige angemessen ist oder nicht“, sagte der Vize-Vorsitzende Michael Böhl der „Welt am Sonntag“. Es müsse verhindert werden, dass sich jemand im Asylverfahren zu Unrecht Vorteile verschaffe. Mit solchen Pässen würden zudem Bankkonten eröffnet, um Terrororganisation wie den IS zu unterstützen. Böhl plädierte für strengere Regeln: „Wir dringen darauf, dass künftig nicht nur für Polizisten, sondern für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige besteht.“
Behörde will künftig die Polizei informieren
Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage, das Bamf informiere bereits die zuständigen Ausländerbehörden über gefälschte Pässe. Jetzt habe es darüber hinaus angeboten, zudem die zuständige Polizeibehörde zu informieren.
Im Asylverfahrensgesetz heißt es: „Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert.“ Dementgegen habe das Bamf gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärt: Nachweislich falsche Angaben zur Identität führten nicht automatisch zu einer Ablehnung.
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