Bamf stellt bei Passfälschungen offenbar keine Anzeige

  09 Oktober 2016    Gelesen: 328
Bamf stellt bei Passfälschungen offenbar keine Anzeige
Bei den Dokumenten von mehr als 2000 Asylsuchenden hat das Flüchtlingsbundesamt Manipulationen festgestellt. Die Polizei wurde darüber laut einem Bericht meist nicht informiert.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erstattet nach der Entdeckung von gefälschten Pässen einem Medienbericht zufolge meist keine Anzeige. Das schreibt die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Sicherheitskreise. Nachfragen dazu beantwortete das Bamf nach Angaben der Zeitung nicht. Dem Bericht zufolge überprüfte die Nürnberger Behörde im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 217.465 Pässe, Geburtsurkunden oder Führerscheine von Asylsuchenden. Bei rund einem Prozent – 2.273 Fälle – habe die physikalisch-technische Urkundenuntersuchung des Bamf schwere Manipulationen festgestellt. Im Raum stehe damit der Verdacht der Urkundenfälschung, die mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte die Behörde auf, künftig bei jedem gefälschten Pass Anzeige zu erstatten. „Es kann nicht die Aufgabe des Bamf sein, zu entscheiden, ob eine Anzeige angemessen ist oder nicht“, sagte der Vize-Vorsitzende Michael Böhl der „Welt am Sonntag“. Es müsse verhindert werden, dass sich jemand im Asylverfahren zu Unrecht Vorteile verschaffe. Mit solchen Pässen würden zudem Bankkonten eröffnet, um Terrororganisation wie den IS zu unterstützen. Böhl plädierte für strengere Regeln: „Wir dringen darauf, dass künftig nicht nur für Polizisten, sondern für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige besteht.“

Behörde will künftig die Polizei informieren

Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage, das Bamf informiere bereits die zuständigen Ausländerbehörden über gefälschte Pässe. Jetzt habe es darüber hinaus angeboten, zudem die zuständige Polizeibehörde zu informieren.

Im Asylverfahrensgesetz heißt es: „Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert.“ Dementgegen habe das Bamf gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärt: Nachweislich falsche Angaben zur Identität führten nicht automatisch zu einer Ablehnung.


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