Rüstungskonzern verklagt offenbar Regierung wegen Waffendeals

  30 Oktober 2015    Gelesen: 535
Rüstungskonzern verklagt offenbar Regierung wegen Waffendeals
Wegen der ausstehenden Zustimmung zu einem Rüstungsgeschäft mit Saudi-Arabien hat der Waffenhersteller Heckler & Koch einem Bericht zufolge die Bundesregierung verklagt. Das Unternehmen habe im August eine sogenannte Untätigkeitsklage gegen die Regierung erhoben, berichteten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR unter Berufung auf Regierungskreise. Hintergrund sei, dass derzeit keine Genehmigungen für Zulieferungen zur Lizenzproduktion von G36-Gewehren in Saudi-Arabien erteilt würden.
Seit einigen Jahren wird dieses Sturmgewehr in Saudi-Arabien in Lizenz hergestellt. Für die Produktion sind allerdings fünf Schlüsselkomponenten aus Deutschland notwendig, deren Ausfuhr die Bundesregierung genehmigen muss. Seit Mitte 2014 sei eine solche Genehmigung nicht mehr erteilt worden, berichteten die Medien. Für den Fall, dass die Genehmigungsanträge abgelehnt werden sollten, wolle das Unternehmen Schadenersatz fordern. Dabei gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag.

Konkret richtet sich die Klage demnach gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das dem SPD-geführten Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnet ist. Das Bafa habe dem Wirtschaftsministerium die Anträge vorgelegt. Dort sei dann aber auf politischer Ebene entschieden worden, die Zulieferungen zur Produktion der Sturmgewehre in Saudi-Arabien bis auf Weiteres auszusetzen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte angekündigt, bei der Genehmigung von Waffenexporten restriktiver vorzugehen. Laut "SZ", WDR und NDR führte dies im Fall des Sturmgewehrs mittlerweile zu erheblichem Druck auf diplomatischer Ebene, da Saudi-Arabien die Lieferung der Komponenten verlange.
Heckler & Koch habe die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung kann ein Unternehmen klagen, wenn über einen Antrag "ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden" ist.

Heckler & Koch begründete die Klage auf Anfrage der Medien damit, dass der Konzern "drohenden Schaden von unserem Unternehmen sowie der Bundesrepublik abwenden" wolle. Es bestehe die Gefahr, "dass unser Vertragspartner Klage gegen Heckler & Koch" oder die Bundesrepublik erhebe

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