Terrorverdächtiger Albakr begeht Selbstmord

  13 Oktober 2016    Gelesen: 766
Terrorverdächtiger Albakr begeht Selbstmord
Der Terrorverdächtige Jaber Albakr hat sich in seiner Zelle in der JVA Leipzig erhängt. Zuvor hatte er seine Überwältiger der Mitwisserschaft bezichtigt. Sein Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen die sächsische Justiz.
Wenige Tage nach seiner Festnahme wegen mutmaßlicher Anschlagspläne hat sich der Syrer Jaber Albakr im Gefängnis das Leben genommen. Der 22-Jährige habe am Mittwochabend in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Leipzig Suizid begangen, teilte das sächsische Justizministerium mit. Unter welchen Umständen es dem offenbar streng bewachten und als suizidal eingestuften 22-Jährigen gelingen konnte, sich das Leben zu nehmen, teilten die Behörden zunächst nicht mit. Das sächsische Justizministerium bestätigte lediglich den Suizid und verwies auf eine für Donnerstag um 11.00 Uhr in Dresden angesetzte Pressekonferenz.

Albakrs Pflichtverteidiger spricht von „Justizskandal“

Albakrs Pflichtverteidiger äußerte am Mittwochabend scharfe Kritik an der sächsischen Justiz: „Ich bin wahnsinnig schockiert und absolut fassungslos, dass so etwas passieren kann", sagte der Rechtsanwalt Alexander Hübner dem „Focus“. Er sprach von einem „Justizskandal“. Hübner sagte, den Verantwortlichen der Justizvollzugsanstalt sei das Suizid-Risiko des Beschuldigten bekannt gewesen und auch im Protokoll vermerkt worden. Albakr habe in der Zelle bereits Lampen zerschlagen und an Steckdosen manipuliert. Hübner habe noch nachmittags mit dem JVA-Leiter telefoniert. Dieser habe ihm versichert, dass sein Mandant ständig beobachtet werde.

Der 22 Jahre alte Syrer hatte zuvor in einer Vernehmung die drei Landsleute, die ihn überwältigt und der Polizei ausgeliefert hatten, der Mitwisserschaft bezichtigt. Entsprechende Aussagen habe der Syrer gemacht, berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) unter Berufung auf Ermittlerkreise.

Es gab noch keine weiteren Festnahmen

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die die Ermittlungen führt, wollte die Angaben nicht bestätigen. Unklar blieb zunächst, ob die Ermittler die Aussage Albakrs für glaubhaft halten oder ob es sich um eine Schutzbehauptung handeln könnte.

Auch die Frage, ob die drei Syrer, die ihn überwältigt hatten, noch als Zeugen oder Verdächtige in dem Ermittlungsverfahren behandelt würden, blieb in Karlsruhe unbeantwortet. Den Angaben zufolge gab es aber keine weiteren Festnahmen.

Polizisten bei ihrem Anti-Terror-Einsatz am vergangenen Wochenende in Chemnitz
Albakr, der laut Verfassungsschutz einen Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Flughafen bereits weitestgehend vorbereitet haben soll, war am Montag in Leipzig festgenommen worden. In der Chemnitzer Wohnung, in der am Samstag die Festnahme des Gesuchten misslang, fand die Polizei 1,5 Kilogramm des hochgefährlichen Sprengstoffs TATP. Der Wohnungsmieter wurde als mutmaßlicher Komplize verhaftet.

Bundesverfassungsschutz: Anschlag für diese Woche geplant
Zuvor hatte diese Zeitung erfahren, dass die Hinweise, die die deutschen Sicherheitsbehörden auf den Zeitpunkt eines bevorstehenden IS-Anschlags durch Albakr hatten, offenbar sehr präzise waren. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sagte, seine Behörde habe den Eindruck gewonnen, „dass der Verdächtige schon in dieser Woche einen Anschlag verüben könnte“. Deswegen erfolgte der Zugriff der Polizei auf Albakr am Wochenende.

Terrorverdächtiger von Chemnitz soll monatelang in der Türkei gewesen sein
Der Terrorverdächtige war Anfang 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Nach Recherchen des MDR war er zwischenzeitlich wieder in Syrien. Das habe seine Familie mitgeteilt, berichtete das Magazin „Exakt“. Dem MDR zufolge reiste Albakr im Herbst vergangenen Jahres zwei Mal in die Türkei und hielt sich auch einige Zeit in der syrischen Stadt Idlib auf. Mitbewohner aus dem nordsächsischen Eilenburg hätten ebenfalls von seinem Aufenthalt in Idlib berichtet, Albakr aber nicht als besonders religiös beschrieben. Nach seiner Rückkehr soll er sich jedoch verändert haben.



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