So sieht es auch seine Kollegin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz. "Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie", sagte sie dem Magazin. "Der Landeswahlausschuss hätte die gesamte AfD-Liste zurückweisen müssen."
Samtleben war demokratisch gewählt worden
Der AfD-Vorstand unter Leitung von Frauke Petry hatte nach parteiinternen Streitigkeiten beschlossen, den auf einem Parteitag gewählten Arvid Samtleben von der Liste nehmen zu lassen. Petry habe damals erklärt, Samtlebens Verbleib auf der Liste wäre "eine Zumutung für die AfD-Mitglieder und vor allem für die Wähler der AfD gewesen", berichtet der Spiegel. Obwohl Samtleben bei der Landeswahlleiterin Beschwerde eingelegt habe, sei die veränderte AfD-Liste zugelassen worden. Wäre Samtleben nicht gestrichen worden, säße er dem Bericht zufolge heute im Landtag.
Dass der sächsische Wahlprüfungsausschuss seit nunmehr zwei Jahren Samtlebens Beschwerde prüft, nannte der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee im "Spiegel" eine "typische Verzögerungsstrategie". "Die Abgeordneten urteilen als Richter in eigener Sache, nämlich über ihren eigenen Verbleib im Parlament." Es sei "kein Wunder, dass niemand mögliche Rechtsverstöße ernsthaft klären will".
Allenfalls ein Formfehler?
Petrys Parteifreund Björn Höcke ermutigte sie, das Thema rasch zu klären. "Ich denke, dass es sich allenfalls um einen Formfehler handelt, den Frauke Petry mit Leichtigkeit durch Vorlage der entsprechenden Beweise aus der Welt schaffen kann", zitierte der "Spiegel" Höcke.
Die AfD hatte bei der Landtagswahl in Sachsen Ende August 2014 aus dem Stand fast zehn Prozent geholt. Damals galt sie noch als eurokritisch. Inzwischen ist die Partei in etlichen Landtagen vertreten.
Quelle: n-tv.de
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