EU-Gesetz zum Lärmschutz: Flugzeuge dürfen über Ortschaften nur noch 50 km/h fliegen

  18 Oktober 2016    Gelesen: 727
EU-Gesetz zum Lärmschutz: Flugzeuge dürfen über Ortschaften nur noch 50 km/h fliegen
Das dürfte vor allem Flughafenanwohner freuen: Gemäß einer neuen EU-Lärmschutzrichtlinie müssen sich Flugzeuge über geschlossenen Ortschaften künftig an ein Tempolimit von 50 km/h halten. Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sowie das Verkehrsministerium kündigten an, die Vorgabe ab November umzusetzen.
Schon seit Jahren bemängeln verschiedene Initiativen, dass Flugzeuge ohne jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung direkt über europäische Städte und Dörfer rasen dürfen, was vielerorts zu erheblichen Lärmbelästigungen führt. Bisherige Maßnahmen wie freiwillige Tempolimits oder Bremsschwellen blieben weitgehend wirkungslos.

Lärmschutzwälle sorgten zwar für mehr Ruhe, sperrten aber das Sonnenlicht aus.
"Natürlich empfindet ein Pilot jeden Bremsvorgang zunächst einmal als unangenehm", räumt Holger Pollmann vom LBA ein. "Aber das Wohl der Anwohner vor Ort muss Priorität haben." In den meisten Fällen könnten die Flugzeuge schon nach wenigen Minuten bei 50 km/h wieder voll durchstarten.

Mehrere große Fluglinien kündigten bereits an, ihre Flugrouten so neu zu berechnen, dass sie über möglichst wenige Ortschaften führen.

Damit das Geschwindigkeitslimit auch eingehalten wird, sollen laut LBA deutschlandweit schon bald hunderte Blitzer aufgestellt werden. So können zumindest an wolkenfreien Tagen Temposünder (950 km/h zu schnell = 680 Euro Strafe, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Flugverbot) zur Raison gebracht werden.

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