Der 29-Jährige sei wegen einer Erkrankung nicht schuldfähig gewesen, begründeten die Richter die Entscheidung. Davon waren zuvor auch Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung in ihren Plädoyers ausgegangen.
Der geständige Mann hatte vor Gericht erklärt, er habe sich verfolgt gefühlt. Er habe der Frau einen Stoß versetzt, um sie zur Seite zu schubsen, so der 29-Jährige. Er habe sie aber nicht töten wollen.
Ein 50-jähriger Zeuge schilderte den Angriff, gegen den das Opfer keine Chance hatte, so: "Der Beschuldigte nahm Anlauf und schubste die Frau vor die Bahn." Der Täter sei nach der Attacke "ruhig, fast erleichtert weggegangen", sagte die Lebensgefährtin des Zeugen. Beiden fiel es sichtbar schwer, über die Tat zu sprechen. "Ohne Verdrängung kommt man damit nicht klar", bemerkte die Frau vor Gericht.
Laut Gutachterin leidet Hamin E. unter "Paranoider Schizophrenie" und dissozialer Persönlichkeitsstörung". Nur einen Tag vor seiner Bluttat war er aus einer Psychiatrie in Hamburg entlassen worden - wegen "fehlender akuter Eigen- und Fremdgefährdung".
Im Prozess sollte zudem geklärt werden, ob möglicherweise in Institutionen in Hamburg Fehler passiert sind. Der 29-Jährige soll sich seit Jahren immer wieder in psychiatrischen Einrichtungen
befunden haben. Zudem sei er durch Straftaten aufgefallen, hieß es. Viele Verfahren seien 2015 in Hamburg wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden.
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