Eine Trauung sei das nicht, sondern eine Willensbekundung, die "Partnerschaft in Verlässlichkeit, verbindlicher Treue und Verantwortung füreinander zu begründen".
Die Segnung schwuler und lesbischer Paare im Gottesdienst ist innerhalb der Landeskirche umstritten und wurde bisher verschieden praktiziert. Eine Arbeitsgruppe hatte theologische, rechtliche und kirchenpolitische Voraussetzungen geprüft und eine Handreichung erarbeitet.
Quelle : spiegel.de
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