Man nehme bei der Arbeit des Gerichts eine Ungleichheit und eine unfaire Praxis wahr, heißt es dem Bericht zufolge in dem Schreiben der Regierung. Der Strafgerichtshof steht in der Kritik, weil alle Angeklagten bisher Bürger afrikanischer Staaten waren. Die meisten der Verfahren in Den Haag wurden jedoch auf Antrag der jeweiligen Regierungen begonnen.
Unklar ist, ob der Rücktritt Südafrikas gültig ist, weil die Regierung ohne Zustimmung des Parlaments handelte. Ein Austritt wird laut Gründungsvertrag, dem Römischen Statut, erst ein Jahr nach der Benachrichtigung der Vereinten Nationen wirksam.
Die südafrikanische Regierung bemängelte dem Bericht zufolge zudem, der Gründungsvertrag mache es ihr unmöglich, andere internationale Verpflichtungen einzuhalten. Hintergrund ist ein Streit um einen Besuch des sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir. Trotz eines Haftbefehls des Strafgerichtshofs weigerte sich Südafrika im vergangenen Jahr, al-Baschir bei seinem Besuch in Johannesburg festzunehmen. Die Regierung berief sich dabei auf die Immunität vor Strafverfolgung von Staats- und Regierungschefs.
Menschenrechtler kritisierten den Schritt der Regierung. „Südafrikas Austritt vom Strafgerichtshof zeigt eine alarmierende Missachtung des Rechts von einem Land, das lange als weltweiter Anführer im Kampf für Rechtsstaatlichkeit gesehen wurde“, sagte Dewa Mavhinga von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 im niederländischen Den Haag eröffnet und verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Derzeit sind 124 Staaten Mitglied. Anfang der Woche hatte bereits Burundi Schritte unternommen, um aus dem Gründungsvertrag auszusteigen.
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