"Offene Kommunikation ist prägend für das Zusammenleben in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft", heißt es in dem Referentenentwurf. Wer sein Gesicht verberge, schränke die "Möglichkeiten des Kennenlernens und des Einschätzens der Persönlichkeit" stark ein.
Eine Vollverschleierung erschwere somit die Integration, sei zudem frauenverachtend und stehe im Widerspruch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das Bundesbeamtengesetz soll Staatsbedienstete deshalb künftig verpflichten, "keine Kleidungsstücke zu tragen, die eine offene Kommunikation unmöglich machen oder erschweren".
Für Uniformträger wie Polizisten scheidet das ohnehin aus, weil deren Dienstkleidung vorgeschrieben ist. Für alle übrigen Beamte hatte das zuständige Bundesinnenministerium dagegen schon vor zwei Jahren in einem Erlass geregelt, das "religiös motivierte Tragen eines Kopftuches zu gestatten", da es unter die Religionsfreiheit falle.
Allerdings soll es künftig Bürgern nicht gestattet sein, bei Identitätsfeststellungen das Gesicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit zu verbergen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass verschleierte Personen sich etwa bei Passkontrollen, Gerichtsverhandlungen oder in Wahllokalen unverschleiert zeigen müssen. Zuwiderhandlungen könnten dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Verschleierungsverbote im Berufsleben und im Staatsdienst werden kontrovers diskutiert. So verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob Kopftuchverbote in Frankreich und Belgien mit europäischem Recht vereinbar sind. Im Fall einer Programmiererin aus Frankreich, die wegen ihres Kopftuchs entlassen wurde, kam ein Gerichtsgutachten zu dem Schluss, dies sei eine unzulässige Diskriminierung. Das Urteil des EuGH wird allerdings erst im kommenden Jahr erwartet.
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