Staatsanwaltschaft will Urteil anfechten

  24 Oktober 2016    Gelesen: 457
Staatsanwaltschaft will Urteil anfechten
Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 14-jährigen Hamburgerin hatte ein Gericht in Hamburg fast alle Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nun geht die Staatsanwaltschaft in Revision.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft will das Urteil gegen mehrere Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen anfechten. Die Behörde habe bereits am Freitag Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dieser Schritt sei unabhängig von einer Online-Petition erfolgt, die bis zum Montag mehr als 15.000 Unterstützer hatte.

Das Landgericht Hamburg hatte am Donnerstag fünf Täter zu Haftstrafen verurteilt, fast alle auf Bewährung. Vier der Angeklagten hatten das betrunkene Mädchen im Februar sexuell missbraucht. Anschließend legten sie es bei eisigen Temperaturen leicht bekleidet in einem Hinterhof im Stadtteil Harburg ab. Eine 15-Jährige filmte die Tat und gab Regie-Anweisungen.

Nur ein 21-Jähriger muss für vier Jahre in Haft. "Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun", heißt es in der Petition auf der Plattform change.org. Die Staatsanwaltschaft betonte, von solchen Petitionen lasse sich die Behörde nicht beeinflussen. Verwandte und Freunde der angeklagten Jugendlichen hatten im Zuschauerraum gejubelt, als das Strafmaß verkündet wurde.

"Die Strafen mögen der Öffentlichkeit milde erscheinen", hatte der Richter bei seiner Begründung gesagt. Doch die Jugendlichen hätten überwiegend glaubhafte Geständnisse abgelegt, sich reumütig gezeigt und hätten gute Sozialprognosen.


Tags:


Newsticker