Nach der Einäscherung müssten die sterblichen Überreste auf einem Friedhof oder an einem anderen geheiligten Ort bestattet werden, heißt es in der neuen kirchlichen Richtlinie zur Feuerbestattung, die der Präfekt der Glaubenskongregation, der deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller, am Dienstag im Vatikan vorstellte.
Tote abgeschirmt von Gebeten
Die neue Weisung verringere das "Risiko, dass die Toten von den Gebeten, die für sie gesprochen werden, abgeschirmt werden", sagte Müller vor Journalisten. "Wir wollen außerdem verhindern, dass die Toten vergessen werden oder dass ihnen ein Mangel an Respekt zuteil wird."
Die Aufbewahrung der Überreste kremierter Verstorbener in Privathäusern sei ebenso wenig gestattet wie das Verstreuen der Asche auf dem Meer. "Der Leichnam ist nicht das Privateigentum der Familie", sagte Müller. "Ein verstorbener Mensch ist ein Sohn Gottes. Er ist Teil des Leibs Christi." Aus diesem Grund solle ein Verstorbener mit einer öffentlichen Zeremonie bestattet werden.
Feuerbestattung grundsätzlich erlaubt
Bischöfe könnten allerdings Abweichungen von den neuen Regeln zulassen, wenn es "außergewöhnliche Umstände in Zusammenhang mit örtlichen Sitten und Gewohnheiten" gebe, sagte Müller. Ein Mitarbeiter des Kardinals sagte, die neuen Regeln würden nicht rückwirkend auf die Relikte von Heiligen angewandt, die nicht vorschriftsgemäß bestattet worden seien.
Erst 1963 hatte der Vatikan die Feuerbestattung grundsätzlich erlaubt. Sie berühre nicht die Seele des Verstorbenen und stehe auch nicht einer Wiederauferstehung im Wege, hatte er damals argumentiert.
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