Zanger ist überzeugt, dass auch Strache gegen Paragraf 283 StGB (Verhetzung) verstoßen hat. Nach Abs. 4 ist nämlich auch jener zu Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu verurteilen, der verhetzendes Material "in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht". Das habe Strache getan, zumal die - gegen Flüchtlinge gerichteten - Postings über längere Zeit nicht gelöscht worden seien, schreibt Zanger in der Anzeige.
Der Rechtsanwalt beantragt nun ein Strafverfahren gegen den FPÖ-Chef und die (noch auszuforschenden) Verfasser der Hasspostings. Außerdem sollte "unter Androhung der Untersuchungshaft wegen akuter Wiederholungsgefahr" der Auftrag erteilt werden, die Facebook-Seite Straches sofort zu schließen.
Die Staatsanwaltschaft prüft die Sache seit Bekanntwerden Mitte Oktober. Noch liegt der Bericht der Sicherheitsbehörde aber nicht vor, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit.
Tags: