Vater darf Tochter nur noch unter Aufsicht sehen

  27 Oktober 2016    Gelesen: 665
Vater darf Tochter nur noch unter Aufsicht sehen
Ein Mann bot seine 40 Tage alte Tochter bei Ebay Kleinanzeigen zum Kauf an. Nun hat das Duisburger Familiengericht entschieden: Das Baby bleibt bei der Mutter, der Vater darf es nur unter Aufsicht sehen.
Im Fall des kleinen Mädchens, das von seinem Vater bei Ebay Kleinanzeigen angeboten wurde, hat das Amtsgericht Duisburg eine Entscheidung getroffen: Der Mann darf das Kind nur noch unter Aufsicht sehen.

Das Baby sei noch bei einer Pflegefamilie, demnächst solle es zurück zu seiner Mutter und dort auch bleiben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Mutter habe zugestimmt, mit dem Säugling in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu ziehen. Bei dem Kind seien keine Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt worden.

Der Fall hatte heftige Empörung ausgelöst: Am 11. Oktober wurde das Baby bei Ebay Kleinanzeigen für 5000 Euro zum Kauf angeboten. Nutzer meldeten das Inserat. Das Unternehmen nahm die Annonce vom Netz, sperrte den Nutzer und informierte die Behörden.

Der Vater des Kindes gestand wenig später, die Anzeige geschaltet zu haben. Laut Polizei sagte der 28-Jährige, es habe sich bei dem Inserat um einen Scherz gehandelt. Bei der Familie handele es sich um Flüchtlinge, die seit einem Jahr in Deutschland leben.

Wenn die Ermittler dem Mann nicht nachweisen könnten, dass es sich nicht um einen Scherz gehandelt habe, bleibe er ohne Strafe, sagte der Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft.

Quelle : spiegel.de

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