Die Parlamente aller 28 EU-Mitgliedsstaaten hatten das im Juni 2014 unterzeichnete EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine bereits ratifiziert. Später hatten jedoch die Niederlande ein Referendum über die Zweckmäßigkeit der Assoziierung abgehalten. Bei der Volksabstimmung im April 2016 lehnten dann 61 Prozent der Wahlbeteiligten das EU-Assoziierungsabkommen und eine Freihandelszone mit der Ukraine ab.
Ein EU-Assoziierungsabkommen gilt als eine der ersten Etappen zur EU-Integration. Dabei muss die Assoziierung nicht unbedingt eine vollberechtigte EU-Mitgliedschaft der Drittländer zur Folge haben.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte noch im Frühling gesagt, ein EU-Beitritt der Ukraine käme selbst in 20 bzw. 25 Jahren nicht infrage. Dasselbe gilt nach seinen Worten auch für die Nato-Mitgliedschaft.
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