Gericht lädt “Bunte“-Vize als Zeugin

  29 Oktober 2016    Gelesen: 400
Gericht lädt “Bunte“-Vize als Zeugin
Die Berichterstattung über den schwer verletzten Michael Schumacher hat ein juristisches Nachspiel. An diesem Freitag sollte das Urteil fallen - doch es fehlt noch die Aussage einer wichtigen Zeugin.
Der schwere Unfall von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher schockierte Fans in aller Welt. Doch die Berichterstattung über seinen Gesundheitszustand soll nicht immer der Wahrheit entsprochen haben. In einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg sollte an diesem Freitag eine Entscheidung fallen - doch daraus wurde vorerst nichts: Das Urteil wurde vertagt.

Es müsse erst noch eine weitere Zeugin gehört werden, verkündete das Gericht. Bei der Zeugin handele es sich um eine Journalistin der Zeitschrift "Bunte", die über ein Gespräch mit einem Informanten berichten solle, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Laut Mediendienst "meedia" geht es dabei nicht um irgendeine "Bunte"-Journalistin, sondern um Vize-Chefredakteurin Tanja May.

Im Dezember 2015 hatte die "Bunte" getitelt, Michael Schumacher könne drei Jahre nach dem schweren Ski-Unfall in den französischen Alpen wieder gehen, und sprach von einem "Weihnachtswunder". Dies entspricht nach Angaben seiner Anwälte nicht den Tatsachen. Sie verklagten die "Bunte" und forderten eine Geldentschädigung von mindestens 100.000 Euro.

In ihrem Artikel führte die "Bunte" zwar aus, Schumacher könne nicht selbstständig gehen, sondern nur mithilfe der Therapeuten. Auf Seite 1 war davon aber nichts zu lesen.

Laut "meedia" machte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bereits beim ersten Verhandlungstermin im September ihre Neigung deutlich, der Schumacher-Seite zuzustimmen. Doch offensichtlich braucht die Kammer für ihr abschließendes Urteil noch weitere Informationen.


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