Der Rentner war am 3. Oktober im Vorraum einer Bankfiliale zusammengebrochen und später gestorben. Nacheinander kamen vier Kunden, um Geld zu ziehen oder Überweisungen zu tätigen. Den Sterbenden beachteten sie nicht, obwohl er mitten im Raum lag. Erst ein fünfter Kunde holte Hilfe. Der erschütternde Fall wurde erst jetzt öffentlich gemacht.
Wer angesichts eines Notfalls bewusst wegschaut, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und muss im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe rechnen. Im Strafgesetzbuch heißt es: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
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